Oberstes Organ sind die stimmberechtigten Burgerinnen und Burger mit Wohnsitz in Oberbipp. Sie treffen sich jährlich zu zwei ordentlichen Versammlungen, im Frühjahr zur Genehmigung der Rechnung und im Dezember zur Beschlussfassung über den Voranschlag der laufenden Rechnung. Sie wählen den Präsidenten und die Burgerräte für eine Amtsdauer von vier Jahren oder für den Rest einer angefangenen Amtsdauer bei vorzeitigen Ausscheiden eines Gewählten. An ausserordentlichen Versammlungen befinden die Stimmberechtigten über Geschäfte, welche die Kompetenz des Burgerrates überschreiten.

Behörden

Der Burgerrat besteht aus sieben Mitgliedern

  • Der Präsident leitet die Sitzungen, welche monatlich stattfinden. Er präsidiert zugleich die Burgerversammlung. Er hat die Oberaufsicht über den Forstbetrieb, die Verwaltung und das Personalwesen. Er unterzeichnet gemeinsam mit dem Burgerschreiber Dokumente mit Verfügungscharakter
  • Der Inhaber des Ressorts Strassen
  • Der Inhaber des Ressorts Waldhütte
  • Der Inhaber des Ressorts Land hat die Aufsicht über das Agrarland, die Marchen sowie das Bauland
  • Der Inhaber des Ressorts Finanzen
  • Der Inhaber des Ressorts Liegenschaften
  • Der Inhaber des Ressorts Wärmeverbund Oberbipp